Bedingungen zur Teilnahme am GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB

Anlage zum Agenturvertrag mit der GOLF GLOBE Travel GmbH

Diese Bedingungen beziehen sich auf den Agenturvertrag des Reisebüropartners mit der GOLF GLOBE Travel GmbH (nachstehend „GOLF GLOBE“).

Ergänzend zum bestehenden Agenturvertrag der GOLF GLOBE Travel GmbH werden folgende Zusatzbedingungen zum freiwilligen und kostenfreien Vorteilsprogramm GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB getroffen:

1. Sonderleistungen des GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB

1.1 Als Mitglied im GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB erhält die Agentur diverse Vorteilsleistungen, darunter derzeit folgende:

  • ERFOLGS-PLUS – erhöhte Basis- und Super-Provision auf GOLF GLOBE Travel Buchungen
  • SERVICE-PLUS – Priorisierte Erreichbarkeit des GOLF GLOBE Experten-Teams
  • WISSENS-PLUS – exklusiver CLUB Bereich im Intranet
  • ERLEBNIS-PLUS – Einladung zu exklusiven Fam Trips & Veranstaltungen
  • ONLINE-PLUS – Social Media & Vermarktungs – Unterstützung
  • PARTNER-PLUS – attraktive Vorteilskonditionen unserer Partner

1.2 GOLF GLOBE behält sich vor, die Sonderleistungskonditionen ständig, auch unterjährig, an Marktgegebenheiten anzupassen. Insofern wird auf die Regelung in Ziffer 8. der aktuellen Agenturbedingungen verwiesen. Der Änderungsvorbehalt gilt nicht für nachstehende Provisionskonditionen gem. Ziffer 1.4.

1.3 Die jeweils aktuellen Leistungskonditionen finden Sie hier auf der Seite immer aktualisiert.

1.4. Provisionskonditionen: Mitglieder des GOLF GLOBE FAIRWAY CLUBS erhalten folgende Sonderprovisionskonditionen:

  • 11% Basis-Provision zzgl. Mehrwertsteuer der provisionsfähigen Umsätze nach Maßgabe von Ziffer 5 der Agenturbedingungen
  • 1 % Super-Provision bei Erreichen eines Mindestumsatzes von 30.000, -€ während der Mitgliedschaftssaison
    • Ermittlungszeitraum: vom 10. eines jeden Kalenderjahres bis zum 30.09. des jeweils folgenden Kalenderjahres in der Mitgliedschaftssaison. Der erste Ermittlungszeitraum für Mitglieder erfolgt in der Saison 2023/2024.
    • Ermittlungsgrundlage: für GOLF GLOBE im Ermittlungszeitraum vermittelte provisionsfähige Umsätze (Veranstalter-Bruttoabreiseumsätze gem. Ziffer 5 der Agenturbedingungen).
    • Berechnung: Sofern das Reisebüro im Verlauf eines Ermittlungszeitraums provisionsfähige Umsätze von mehr als 30.000, – € (Veranstalter-Bruttoabreiseumsätze) vermittelt hat, erhält das Reisebüro eine zusätzliche Sonderprovision von 1,0 % zzgl. Mehrwertsteuer.
    • Fälligkeit: Die Superprovision wird ggf. spätestens bis zum 31.12. nach Ablauf des Ermittlungszeitraums zur Zahlung an das Reisebüro fällig.

2. Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB; Dauer und Ende der Mitgliedschaft

2.1 Um sich als Mitglied im GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB zu qualifizieren, muss das Reisebüro im Verlauf der jeweiligen Vorsaison (01.10. eines jeden Kalenderjahres bis 30.09. des Folgejahrs) einen provisionsfähiger Mindestumsatz von 30.000, -€ bei GOLF GLOBE (Veranstalter-Bruttoabreiseumsätze auf GOLF GLOBE – Reisen) erzielt haben. Die Erreichung des vorgenannten Zielumsatzes berechtigt das Reisebüro jedoch keinesfalls automatisch zur Teilnahme im GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB. Im Übrigen wird auf Ziffer 2.2 verwiesen.

2.2 Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Die Auswahl der Mitglieder im GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB erfolgt im alleinigen Ermessen von GOLF GLOBE.

2.3 Mitgliedschaften im GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB werden jeweils nur für eine Saison (01.10. eines jeden Kalenderjahres bis 30.09. des Folgejahrs) vergeben. Die Vergabe erfolgt erstmals für die Saison 2023/2024 für den Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024.

2.4 Sofern das Reisebüro im Verlauf einer Saison Mitglied im GOLF GLOBE FAIRWAY CLUB war und GOLF GLOBE das Mitglied nicht bis spätestens zum Ende der jeweiligen Saison (bis 30.09.) über die Fortsetzung der Mitgliedschaft informiert hat, endet die Mitgliedschaft automatisch mit Ablauf der Saison. Mit dem Ende der Mitgliedschaft des Reisebüros erlöschen alle Rechte des Reisebüros aus der Mitgliedschaft in Bezug auf die folgenden Saisonen.